Samstag, 24. Januar 2009
 
Volksbegehren "fairSORGEN" - der Countdown läuft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Josef Stingl   
Samstag, 14. Juni 2008

Die Kostenbeteiligungspflicht der Angehörigen pflegebedürftiger HeiminsassInnen und die Rückzahlungsverpflichtung sozialer Hilfe sind gesetzliche Armutsspiralen, die sich ständig nach unten bewegen. Weg mit der Armutsfalle Regress. Daher das Volksbegehren "FairSORGEN!" unterstützen.

Der Countdown läuft...
... noch 9 Tage bis zur Eintragungswoche



Wer ist stimmberechtigt?
        a.. Alle zum Landtag wahlberechtigten Personen, die spätestens am ersten Tag der Eintragungsfrist das 16. Lebensjahr vollendet haben.

        b.. Auslandstiroler' die spätestens am 23. Juni 2008 das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind grundsätzlich auch stimmberechtigt. Eine postalische Übermittlung von Stimmkarten ist jedoch nicht vorgesehen.


Text des Volksbegehrens:

Der Text des Volksbegehrens "fairSorgen!" samt Begründung hat folgenden Wortlaut:

"Antrag auf Streichung der Rückzahlungsverpflichtung und der Kostenbeteiligungsverpflichtung für Eltern, PartnerIn und Kinder aus dem Tiroler Grundsicherungsgesetz (TGSG)

Derzeit müssen empfangene Mittel, die aufgrund des Tiroler Grundsicherungsgesetzes (TGSG) zur Zahlung kommen, bis auf wenige Ausnahmen wieder zurückgezahlt werden. Dies betrifft sowohl Zahlungen der "klassischen Sozialhilfe", als auch Zuzahlungen für die stationären Pflegeaufenthalte. Die Rückzahlungs- bzw. die Kostenbeteiligungsverpflichtung gilt nicht nur für die BezieherInnen, sondern auch für deren Eltern, Kinder und EhepartnerInnen.

Die Verpflichtung zum Regress führt dazu, dass viele Anspruchsberechtigte vor einer Antragstellung zurückschrecken und auf die zustehende Leistung "verzichten", weil sie sich ihren rückersatzpflichtigen Angehörigen gegenüber schämen oder Angst vor einem Konflikt mit diesen haben, ihren Kindern kein belastetes Eigenheim hinterlassen wollen oder schlichtweg die späteren Rückersatzforderungen fürchten.

Auch der Tiroler Volksanwalt Dr. Josef Hauser kritisiert das TGSG und dessen Regressbestimmungen: "Der Volksanwalt und seine Mitarbeiter registrieren auch eine Zunahme der Armut in Tirol. Gerade am Land fiele es Betroffenen sehr schwer, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Viele scheuen sich vor Antrag. Laut Studien beantragt nur die Hälfte der Anspruchsberechtigten die Grundsicherung. Einige wissen es nicht, die meisten aber nehmen es aus Scham nicht an." So auf der Tiroler ORF-Homepage: http://tirol.orf.at/stories/263662/.

Antrag: Die Landesregierung wird aufgefordert, durch eine Gesetzesänderung die Prinzipien der Grundsicherung so zu konzipieren, dass sie die dauerhafte Überwindung oder zumindest die dauerhafte Verbesserung einer Notlage ermöglichen. Regressverpflichtungen entpuppen sich in diesem Zusammenhang als Damokles-Schwert. Deshalb ist der Regress im Bereich der Tiroler Grundsicherung - vom widerrechtlichen Bezug abgesehen - ersatzlos zu streichen."

Solidarität üben, unterschreiben gehen!

http://fairsorgen.imzoom.info
     
     




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